Regionaler Grünstrom: BMWi legt Eckpunkte für die regionale Grünstromkennzeichnung fest
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, hat am 11. März 2016 die Eckpunkte für die regionale Grünstromkennzeichnung der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch mit dem Ziel, die Akzeptanz unter der Bevölkerung für Flächen zu steigern, auf denen neue Anlagen für erneuerbare Energien entstehen sollen. Alle Leitgedanken und Eckpunkte haben wir in einer Übersicht zusammengefasst.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, hat am 11. März 2016 die Eckpunkte für die regionale Grünstromkennzeichnung der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesen Eckpunkten findet sich der Wunsch vieler Marktakteure wieder, die Strom aus erneuerbaren Energien, der regional gewonnen wird, den Stromkunden als „regionalen Grünstrom“ offerieren zu können. Dies war nach der Streichung des Grünstromprivilegs im EEG 2014 nicht mehr möglich.
Staatssekretär Baake äußerte in einer Pressemeldung des BMWi, dass es „Ziel der regionalen Grünstromkennzeichnung sei, die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen.“ Stromerzeuger haben nun die Möglichkeit, ihren Kunden die jeweiligen Anlagen in der Region zu benennen, von denen sie ihren direkt vermarkteten Grünstrom erhalten. Somit erhalten die Kunden einen direkten Bezug zu den jeweiligen Anlagen und auch zum Thema „Ausbau erneuerbarer Energien“ allgemein. Dadurch ließe sich vielleicht auch die Akzeptanz für Flächen steigern, auf denen neue Anlagen entstehen sollen.
Bislang kann nach dem EEG 2014 Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen und finanziell im Rahmen des Gesetzes gefördert wird, nicht direkt als Grünstrom vermarktet werden, da hier das Doppelvermarktungsgebot gilt.
Leitgedanken und Eckpunkte im Einzelnen
Die neuen Eckpunkte verweisen nun auf ein Modell, in dessen Rahmen die regionale Grünstromkennzeichnung möglich wird. Zugleich erweitert es bereits bestehende Möglichkeiten zur Stromkennzeichnung allgemein. Folgende Leitgedanken spiegeln sich in den Eckpunkten wieder:
- Energiewirtschaftlich soll das System sinnvoll sein, zugleich aber auch nicht die wettbewerbliche Preisbildung einschränken.
- Die EEG-Umlage soll keine weitere zusätzliche Belastung erfahren.
- Das System der Kennzeichnung ist möglichst einfach zu halten.
- Der Aufwand für die regionale Kennzeichnung soll für Wirtschaft und die Verwaltung möglichst gering ausfallen. Es soll kein neues Vermarktungssystem eingeführt werden, sondern nur eine Erweiterung der Kennzeichnungsmöglichkeiten erfolgen.
- Zugleich muss die Kennzeichnung glaubwürdig sein. Regionaler Strom, der im Rahmen des EEG gefördert und aufgrund dessen durch die EEG-Umlage finanziert wird, darf nicht als Grünstrom, sondern nur als geförderter Strom aufgeführt werden.
Es ist vorgesehen, dass die regionale Grünstromkennzeichnung Bestandteil der EEG-Novelle 2016 wird. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll bis zur diesjährigen Sommerpause abgeschlossen sein.
Weiterführende Informationen und Ansprechpartner bei Fragen
- Detailliertere Informationen über das Eckpunktepapier finden Sie in diesem PDF-Dokument
- Eine aktuelle Präsentation zur EEG-Novelle 2016 können Sie hier nachlesen (PDF)
Für Fragen zum Thema rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin:
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