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Thüringer Aufbaubank Förderung: GREENInvest Ress – Programm des Landes Thüringen zur Förderung von mehr Ressourcenschonung

Im Rahmen des Förderprogramms GREENInvest Ress werden nicht nur Ausgangsberatungen für Ressourceneinsparpotentiale in Unternehmen finanziell durch Zuschüsse gefördert, sondern auch Umsetzungsberatungen für die Unterstützung bei der Vorbereitung von Investitionen, so die offiziellen Richtlinien. Der Förderantrag selbst sollte am besten online eingereicht werden. So besteht die Möglichkeit, sich jederzeit über den derzeitigen Stand des Fördervorhabens zu informieren. Was Sie sonst noch zur Förderung GREENInvest Ress wissen müssen und wie wir Ihnen bei der Antragsstellung, Energieberatung und während der Maßnahmenumsetzung behilflich sein können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Was wird gefördert?

Ziel des Förderprogramms in Unternehmen ist es, ihnen aufzuzeigen, welche Potenziale für Ressourcenschonung vorhanden sind, aber auch die Effizienz der Ressourcennutzung und die Nachhaltigkeit des betrieblichen Handelns zu forcieren.

Der Freistaat Thüringen gewährt  Zuwendungen für folgende Maßnahmen:

  • Umfassende Ausgangsberatungen zu Ressourceneinsparpotentialen mithilfe einer Prozessanalyse zur Bewertung der relevanten Ressourcenverbräuche,
  • Umsetzungsberatung bei der Realisierung der Maßnahmen (Voraussetzung dafür ist die Ausgangsberatung),
  • Investitionen in Ressourcenschonungs- und effizienzmaßnahmen,
  • Demonstrationsvorhaben.

Wer kann eine Förderung in Anspruch nehmen?

Zuwendungen für die Beratungen und weiteren Leistungen können sowohl von Kleinstunternehmen, kleinen und mittelständigen Unternehmen beantragt werden.

Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die Definition gemäß Anhang I AGVO (ABl. EU L 187/1 vom 26.06.2014).

Höhe der Förderung

Die Ausgangs- und Umsetzungsberatung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 %  als Festbetragsfinanzierung und unter Beachtung der De-minimis-Verordnung gefördert. Als Förderung für das Beratungshonorar werden 630 € pro Tagwerk veranschlagt.

Gefördert werden für die erstmalige Ausgangsberatung bis zu 15 Beratertage und für die Umsetzungsberatung bis zu 5 Beratertage.

Bei einem Investitionsvorhaben mit einer Gesamtinvestitionshöhe von bis zu 200.000 Euro wird eine Zuwendung als Pauschale und als Festbetragsfinanzierung gewährt. Sind die Ausgaben höher als 200.000 Euro erfolgt eine Anteilsfinanzierung unter Berücksichtigung des Fördersatzes. Für ein Investitionsvorhaben kann ein Fördersatz bis zu 60 Prozent und ein Zuschuss von maximal 300.000 Euro gewährt werden.

Bei Demonstrationsvorhaben sind Förderungen bis zu 60 Prozent und ein Zuschuss von maximal 500.000 Euro möglich. Die Fördersätze setzen sich anhand der Unternehmensgröße sowie dem Investitionsvorhaben  nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder De-minimis-Verordnung zusammen.

Wir begleiten Sie bei dieser Förderung!

Selbstverständlich führen wir von der Cornelius Ober GmbH nicht nur die Beratungen durch, sondern begleiten die Maßnahmen auch und übernehmen später die Erfolgskontrolle. Natürlich unterstützen wir Sie bzw. Ihr Unternehmen auch bei der Beantragung der Zuschüsse.

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Förderprogramm oder haben sich bereits Gedanken zu verschiedenen Maßnahmen gemacht, die Sie nun umsetzen wollen, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und vereinbaren einen ersten Gesprächstermin. Gern beraten wir Sie über die über die auf unserer Webseite vorgestellten Förderprogramme für Unternehmen.