Qualifizierte und neutrale Fördermittelberatung für Unternehmen.

Förderprogramme für Unternehmen

Für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) gibt es zahlreiche Förderprogramme der KfW, des BAFA und weiterer Institutionen, mit deren Nutzung sich nicht nur Energie, sondern auch Geld sparen lässt. Die Fördermittellandschaft ist dabei oftmals sehr schnelllebig und mitunter schwer zu überblicken. Unsere Energieberatung unterstützt Sie als Unternehmen gerne mit einer unabhängigen Fördermittelbeantragung sowie der Planung und Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen.

BAFA-Förderprogramme für Unternehmen

  • Förderung von Solarthermieanlagen zur Prozesswärmeerzeugung
  • KMU-Förderprogramm: Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen
  • KMU-Förderprogramm: Energiemanagementsystem
  • KMU-Förderprogramm: Querschnittstechnologien
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

BMWi-Förderprogramme für Unternehmen

BMWI Förderung für KMU: Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse

Die Steigerung der Energieeffizienz erweist sich für die deutsche Industrie immer mehr als Schlüsselfrage, um im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu bleiben. Dieses Problem hat die Bundesregierung erkannt und deshalb dieses Förderprogramm entwickelt, dessen Guthaben aus dem Sondervermögen „Energie und Klimafonds“ entnommen wird. Ziel ist es, Unternehmen für energieeffiziente und klimaschonende Produktionsvorgänge zu gewinnen. Antragsberechtigt sind Firmen aus dem produzierenden Gewebe, die ihren Sitz oder zumindest eine Niederlassung in Deutschland betreiben, sowie Contractoren, die bei antragsberechtigten Unternehmen eine förderfähige Maßnahme durchführen. Dies muss unter der Maßgabe eines Contracting-Vertrages erfolgen.

Gefördert werden unter anderem

  • Der Umstieg auf energieeffizientere Technologien,
  • Maßnahmen, die eine Nutzung von anfallender Energie aus Produktionsprozessen ermöglichen sowie
  • Sonstige Möglichkeiten der energetischen Optimierung von Produktionsverfahren.

Die Förderung einzelner Projekte erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung. Hierfür wird ein Zuschuss von maximal 20 Prozent der Kosten gewährt, die für den Einsatz einer umweltgerechteren Technologie gegenüber herkömmlichen und energieintensiveren Anlagen entstehen (Investitionsmehrkosten). Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die maximale Zuwendungshöhe ist pro Vorhaben auf 1,5 Millionen Euro gedeckelt. Eine entsprechende Auswahl der Vorhaben wird zum Quartalsende vorgenommen.

Voraussetzungen: Um zum Wettbewerb zugelassen zu werden, müssen einige Kriterien erfüllt sein und selbstverständlich auch nachgewiesen werden. So müssen sich die Investitionsmehrkosten auf mindestens 50.000 Euro belaufen sowie im Drei-Jahres-Vergleich eine Energieeinsparung von mindestens 5 Prozent und pro 100 Euro Investitionsmehrkosten mindestens 100 kg CO²-Einsparung erreicht werden. Eine Beantragung der Fördermittel ist während der gesamten Realisierung der Maßnahmen möglich.

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