KfW-Bank erhöht Fördersummen bei Sanierung und Neubau
Die KfW-Bank erhöht die Förderung zur energieeffizienten Sanierung und den Neubau von Immobilien auf jeweils 100.000 Euro pro Jahr. Damit steigen allerdings auch die Auflagen. Wir haben uns die Änderungen für die KfW-Förderung einmal genauer angesehen und hier zusammengefasst.
Bislang förderte die KfW-Bank die energieeffiziente Sanierung sowie den Neubau von Immobilien mit maximal 75.000 Euro beziehungsweise 50.000 Euro. Dieser Förderbetrag wird in Zukunft auf jeweils 100.000 Euro pro Wohneinheit erhöht. Allerdings sind von den Bauherren höhere Auflagen einzuhalten, um in den Genuss der zinsgünstigen Darlehen zu gelangen.
Sanierung von Gebäuden
Ab dem 01. August 2015 können bis zu 100.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Diese Mittel für eine effektivere Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern, Türen, Heizungen und die Installation einer Lüftungsanlage nutzbar. Diese Darlehen werden aber nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Bauantrag für das zu sanierende Gebäude spätestens am 31. Januar 2002 eingereicht wurde. Zugleich müssen die jetzt durchzuführenden Baumaßnahmen technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Neubau wird deutlich besser gefördert
Ab dem 01. April 2016 stellt die KfW-Bank für den Neubau von Immobilien Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Zusätzlich zu einer zehnjährigen Zinsbindung können sich Kreditnehmer jetzt auch für eine 20-jährige Zinsbindungsfrist entscheiden. Bislang konnten Bauherren und Käufer von Immobilien nur von einer zehnjährigen Zinsbindung profitieren. Nach Ablauf dieses Zeitraumes galten die marktüblichen Zinsen.
Geänderte Anforderungen ab 2016
Das KfW-Effizienzhaus 70 wird ab dem 01. April 2016 im Bereich der Neubauten als Standard angesehen und nicht mehr gefördert. Wer sich für solch eine Immobilie entscheiden und von einem zinsgünstigen KfW-Darlehen profitieren möchte, muss den Antrag spätestens am 31. März 2016 eingereicht haben. Bei der Sanierung von Wohngebäuden wird aber auch in Zukunft die Erreichung eines KfW-Effizienzhaus 70 Standards weiterhin durch zinsgünstige KfW-Darlehen bezuschusst.
Zusätzlich zu den KfW-Effizienzhaus 55 und KfW-Effizienzhaus 40 kommt aber auch noch das KfW-Effizienzhaus 40 plus auf den Markt. Dieses beinhaltet neben den zu erfüllenden Standards eines KfW-Effizienzhauses auch noch weitere Kriterien. Dazu gehören unter anderem die Nutzung einer Anlage zur Stromgewinnung, der Einbau eines Speichersystems, die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die Erstellung eines visuellen Benutzerinterfaces hinsichtlich Stromerzeugung und Stromverbrauch. In Kürze werden wir in unserem Blog vertiefend über das KfW-Effizienzhaus 40 plus berichten. Empfänger unseres Newsletter erhalten diese Informationen schneller. Anmeldung kostenlos unten auf dieser Seite.
Über die genauen Details zu den Änderungen sowie die Möglichkeiten einer energeeffizienten Sanierung Ihrer Immobilie(n), informiert Sie gern unser KfW-zertifizierter Energieberater Cornelius Ober (Kontakt).
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