KfW-Änderungen bei Förderkonditionen für Baufinanzierung – Was Sie jetzt beachten müssen!
Zum 17. April 2018 ändert die KfW-Bank ihre Darlehenskonditionen für Baufinanzierungen, genauer gesagt für die Programme „Energieffizient Bauen (153)“ und „Energieeffizient Sanieren (151/152)“. Hier kommt es nun zu deutlichen Produktverschlechterungen. Bis zum 16. April 2018 bei der KfW eingehende Anträge (Posteingangsstempel) werden noch nach den bisherigen Vorgaben genehmigt. Auf die bereits laufenden Verträge haben die neuen Vorgaben ebenfalls keinerlei Auswirkungen.
Die Änderungen im Detail
- Für das Programm „Energieeffizient Bauen“ wurde bislang eine Zinsbindungsfrist von 20 Jahren angeboten. Diese entfällt komplett. Die maximale Zinssicherheit liegt nunmehr bei 10 Jahren. Für das Programm „Energieeffizient Sanieren“ gab es schon keine 20-Jahres-Zinsbindung mehr.
- Für die beiden obengenannten Programme wird die bereitstellungszinsfreie Zeit von 12 auf 6 Monate halbiert. Wird das Darlehen erst im 7. Monat oder noch später nach erfolgter Darlehenszusage in Anspruch genommen, berechnet die KfW einen monatlichen Bereitstellungszins von 0,25 Prozent. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Teil des Darlehens bis dahin ausgezahlt wurde, dann aber natürlich für die noch nicht abgerufene Summe.
- Auch die Möglichkeit kostenfreier Sondertilgungen schafft die KfW-Bank für die beiden Kredit-Programme ab. Innerhalb der Sollzinsbildung können Sondertilgungen nur noch gegen Zahlung einer individuell festgelegten Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
Das sollten Sie beachten
Wie bereits erwähnt, gelten die neuen Vorgaben ab dem 17.04.2018. Alle bis einschließlich 16.04.2018 eingehenden Anträge werden nach den aktuellen Vorgaben genehmigt. Wir empfehlen Ihnen daher sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, sofern Sie im Rahmen Ihres Bauvorhabens oder Sanierung KfW–Fördermittel in Anspruch nehmen möchten. Als KfW-qualifizierter Energieberater stehen wir Ihnen selbstverständlich mit allen Informationen, Ratschlägen und Anträgen zur Seite (Kontakt zu uns). Anbei schon einmal ein Tipp vorweg: Da die Anträge auch nicht direkt bei der KfW, sondern bei deren Finanzierungspartnern eingereicht werden, die diese dann weiterleiten, sollte man sich schon etwas früher für die Beantragung entscheiden, da die Hausbank auch ein paar Tage Zeit für die Bearbeitung und Weiterleitung des Antrages benötigen dürfte. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass einige Kreditinstitute ihr EDV-System schon vor Mitte April umstellen werden und dort dann eine Beantragung nach den alten Bedingungen nicht mehr möglich ist. Auch deshalb empfehlen wir Ihnen, die Mittel rechtzeitig zu beantragen.
Sehr gern steht Ihnen die Cornelius Ober GmbH – Cornelius Ober GmbH bei der Planung Ihres Neubaus oder der Sanierung Ihres Hauses, aber auch bei der Beantragung der KfW-Darlehen und etwaiger Zuschüsse zur Seite. Wenn gewünscht, begleiten wir auch die Baumaßnahmen und Sanierungsarbeiten. Für eine unverbindliche kostenlose Erstberatung rufen Sie uns gerne an (03691 – 24902-0)!
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