5 Fragen und Antworten zur KfW-Förderung Altersgerechter Umbau
Insgesamt gibt es in Deutschland etwa 40 Millionen Wohnungen, von denen gerade einmal 1 Prozent, also etwa 400.000 alters- und behindertengerecht sind. Aufgrund des demographischen Wandels geht das Bauministerium aber davon aus, dass der Bedarf an diesem Wohnraum im Jahr 2020 auf 3 Millionen ansteigen wird.
Die KfW-Bank unterstützt den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Gebäuden im Rahmen von Förderprogrammen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Die fünf wichtigsten Fragen zum Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ möchten wir im Nachfolgenden beantworten.
1. Wer kann von der Förderung profitieren?
Sowohl Eigentümer als auch Vermieter können Fördermittel aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nehmen. Mit dem Programm soll erreicht werden, dass auch alte Menschen weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld leben können, indem ihr Lebensraum durch bauliche Maßnahmen an die speziellen Bedürfnisse angepasst wird.
2. Welche KfW-Förderprogramme stehen zur Verfügung?
Gerade für ältere Mitbürger sind Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen eine enorme Hilfe bei der Finanzierung der notwendigen Umbaumaßnahmen, da etwa die Hälfte von ihnen in selbstgenutzten Wohnungen oder Häusern lebt.
Im Rahmen des Programmes „Altersgerecht umbauen – 159“ vergibt die KfW Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Dieses Darlehen wird unabhängig vom Alter vergeben. Zuschüsse für den barrierefreien Umbau werden im Rahmen des Programmes „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – 455“ vergeben. Dieses Programm richtet sich an private Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern und auch von Eigentumswohnungen, aber auch an Mieter von Wohnungen bzw. Einfamilienhäusern. Bei diesem Programm übernimmt die KfW-Bank bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, die maximale Fördersumme pro Wohneinheit liegt bei 6.250 Euro.
3. Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert?
Insgesamt unterteilt sich die Förderung in sieben Kategorien. Eine dieser Kategorien ist die Anpassung von Wegen, die sich im Umfeld der Wohnungen bzw. Häuser befinden, Veränderungsmaßnahmen an Kfz-Stellplätzen, der Abbau von Barrieren im Eingangsbereich und die Schaffung von Flächen, auf denen Rollstühle oder Kinderwagen abgestellt werden können. Im Rahmen des Kredites können aber auch Treppenlifte eingebaut, Rampen errichtet, Bäder umgebaut und auch Schwellen entfernt werden. Auch technische Anlagen, die zur Sicherheit beitragen, sind förderfähig. Zu diesen Anlagen gehören beispielsweise Notrufsysteme, Gegensprechanlagen und auch die Beleuchtung, beispielsweise durch Bewegungsmelder. Weitere Maßnahmen zum Einbruchschutz werden im Rahmen dieses Programmes ebenfalls unterstützt.
4. Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?
Vor allem in älteren Häusern müssen oft auch die Heizungsanlagen ausgetauscht und die Wärmedämmung verbessert werden. Diese Maßnahmen könnte man beim altersgerechten Umbau gleich mit angehen. Deshalb ist eine Kombination des Programmes „Altersgerecht Umbauen“ mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren – Kredit – 151“, aber auch mit weiteren Förderprogrammen möglich.
5. Wie hoch fallen die Kreditzinsen aus?
Der effektive Jahreszins unterliegt natürlich stetigen Schwankungen. Deshalb ist es sinnvoll, sich kurz vor Vertragsabschluss noch einmal den aktuellen Zinssatz anzuschauen.
Im Rahmen des Förderprogrammes 159 ist es möglich, die gesamte Investitionssumme zu finanzieren, sofern sie 50.000 Euro pro Wohneinheit nicht überschreitet. Höhere Beträge müssten dann anderweitig finanziert oder aus Eigenmitteln aufgebracht werden.
Die Zinsen selbst sind von der Laufzeit abhängig. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre, das Minimum liegt bei vier Jahren. Die Zinsen können sowohl für die ersten fünf als auch die ersten zehn Jahre festgeschrieben werden. Unabhängig von der Laufzeit kann auch eine tilgungsfreie Anlaufzeit zwischen 1 bis 5 Jahren gewählt werden. In diesem Zeitraum müssen dann nur die anfallenden Zinsen entrichtet werden.
Sehr gern berät Sie die Cornelius Ober GmbH bei der Förderplanung Ihrer Umbaumaßnahmen, damit Sie sich auch im Alter in Ihrem Zuhause wohl- und sicher fühlen und von maximalen staatlichen Zuschüssen profitieren. Für Interessierte haben wir die Möglichkeit geschaffen sich in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch über Ihre individuellen Möglichkeiten einer Förderung für Sie, Ihre Eltern, Großeltern oder andere Mitmenschen denen Sie helfen möchten zu informieren.
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