Thüringer Energieeffizienzgesetz: Thüringer CDU plant Einbringung eines neuen Energieeffizienzgesetzes in den Landtag
Die Thüringer CDU mag mit dem Vorschlag eines „Thüringer Energieeffizienzgesetzes“ die richtige „Antwort auf den Windwahn von Rot-Rot-Grün“ gefunden haben. Der Gesetzesentwurft besagt eine Reduzierung des Energieverbrauchs in Thüringen bis 2015 um 50 Prozent. Enthalten sind weitere ehrgeizige Ziele, die wir in diesem Beitrag näher beleuchten.
Im Gegensatz zur Thüringer Landesregierung legt die CDU-Fraktion ihr energiepolitisches Augenmerk auf die Senkung des Energieverbrauchs. Dies wird auch aus der Gesetzesvorlage für ein Thüringer Energieeffizienzgesetz ersichtlich, der im Lauf dieser Woche in den hiesigen Landtag eingebracht wird. Dieses Gesetz soll erreichen, dass der Energieverbrauch in Thüringen bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent reduziert wird und zugleich mindestens 50 Prozent des genutzten Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Gruhner, sieht den neuen Gesetzentwurf „als Antwort der CDU auf den Windwahn von Rot-Rot-Grün“.
Inhalt des Gesetzentwurfes
Teil des Gesetzentwurfes ist die Einrichtung eines Thüringer Energieeffizienzfonds, mit dem Investitionsmittel für energetische Sanierungsmaßnahmen, die beispielsweise an staatlichen Hochschulen und Liegenschaften des Landes notwendig werden, zu verstärken. Gespeist werden soll dieser Fonds aus Mitteln, die durch vorherige Energieeffizienzmaßnahmen an Liegenschaften des Landes erzielt werden. In Thüringen gibt es nach Information Gruhners etwa 1.700 landeseigene Gebäude, deren Energiekosten sich auf derzeit ungefähr 35 Millionen Euro jährlich belaufen. Durch die Ausnutzung von Einsparpotenzialen lassen sich etwa 30 Prozent dieser Kosten reduzieren, was einer Kostenverringerung von 10 bis 12 Millionen Euro jährlich entspricht.
Wichtig ist, dass die Maßnahmen auf Freiwilligkeit und Wirtschaftlichkeit beruhen. Hier dürfe die Politik keinen Zwang ausüben, sondern solle lediglich Anreize schaffen, so Gruhner zu den Rahmenbedingungen des Gesetzentwurfes. Kommt es zu einer Überlastung der Eigentümer oder Mieter infolge vermeidbarer Kostensteigerungen, sei der soziale Friede im Land gefährdet. Hausbesitzer investieren nur dann, wenn es sich für sie auch lohne. Gruhner erklärte, dass besonders großes Augenmerk auf Bezahlbarkeit und Sozialverträglichkeit gelegt werde, was durch den Grundsatz „Investitionen sollen da erfolgen, wo sie den höchsten Nutzen bringen“ deutlich wird.
Ein weiteres wichtiges Kriterium sei die Technologieoffenheit, der in Zukunft eine zentrale Rolle zukomme. Der Freistaat Thüringen solle nicht vorschreiben, wie stark Häuser zu dämmen seien oder für welche Heizungstechnik sich Hausbesitzer entscheiden sollen.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!