Frist läuft ab! Besitzer von Fotovoltaikanlagen müssen Eigenverbrauch des Jahres 2016 bis Ende Februar melden
Was sind meldepflichtige Photovoltaikanlagen? Betreiber von Fotovoltaikanlagen haben noch bis zum 28. Februar 2017 Zeit, dem Verteilnetzbetreiber ihren Eigenverbrauch des Jahres 2016 zu melden. Dies treffe für Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 7 KW zu, auch wenn diese von der Umsatzsteuerpflicht nicht betroffen sind.
Was sind Strafen bei Verzug? Diejenigen, die dieser Meldung nicht nachkommen, müssen einen 20-prozentigen Umsatzsteuer-Aufschlag entrichten, was für das vergangene Jahr einem Betrag von 1,27 Cent pro KW/h entspricht. Bei größeren Anlagen ist es sogar möglich, dass die komplette EEG-Umlage zu entrichten ist, falls keine rechtzeitige Meldung erfolgt. Die gleiche Frist gilt auch für Fotovoltaik-Bestandsanlagen, die von der EEG-Umlage befreit sind.
Sonstige wichtige Infos für PV-Anlagenbetreiber: Zudem muss nach aktueller Rechtslage bedacht werden, dass nur noch bis zum Ende diesen Jahres ältere Anlagen um 30 Prozent erweitert werden können, ohne das die EEG-Umlagebefreiung verloren geht. Ab dem nächsten Jahr ist in solch einem Fall der Eigenverbrauch umlagepflichtig.
Wo reiche ich die Daten ein? Für die Meldung des Eigenverbrauches können Besitzer von Fotovoltaikanlagen das von der Bundesnetzagentur auf der Webseite zur Verfügung gestellte Dokument nutzen.
Wer kann mir bei Fragen helfen? Gerne ist Ihnen die Cornelius Ober GmbH bei der Bereitstellung und Übermittlung der Daten bis zum 28. Februar 2017 behilflich.
Tipps:
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