BAFA beginnt mit dem Versand der Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung
Rückwirkend wurde das KWKG behilfrechtlich genehmigt. Das BAFA hat nun damit begonnen Förderbescheide zu versenden. In Höhe von über 1 Milliarde Euro. Technische Anlagen die eine bestimmtes Kriterium erfüllen können zusätzlich von einer gebührenfreien Zulassung profitieren.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt damit begonnen, Förderbescheide für Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu versenden. Der Versand ist erst jetzt möglich, da die Europäische Kommission erst am 24. Oktober 2016 das KWKG beihilferechtlich genehmigt hat. Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel äußerte sich dahingehend, dass die Genehmigung „Planungs- und Rechtssicherheit für die Branche gewährleistet und positive Impulse für eine hocheffiziente Technologie“ schaffe.
Förderung erhalten: Zu den Vorhaben, die nunmehr eine Förderung erfahren können, gehören beispielsweise der Bau neuer Gasheizkraftwerke, wenn die Betreiber sich für eine CO2-effiziente Erzeugung setzen und dadurch deutlich weniger Emissionen ausstoßen, als dies etwa bei Kohlekraftwerken der Fall ist.
Der Präsident des BAFA, Dr. Arnold Wallraff, äußerte sich dazu folgendermaßen: „Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wichtiger Teil der Energiewende.“ Daher freue es ihn, dass das BAFA zu ihrem Gelingen beitragen könne. Erst im Dezember letzten Jahres hatte die Bundesregierung das 25-Prozent-Ziel bei Kraft-Wärme-Kopplung gestrichen. Die nun zu versendenden Förderbescheide haben ein Gesamtvolumen von mehr als einer Milliarde Euro.
Fördervolumen von mehr als eine Milliarde Euro
Das Fördervolumen, welches auf mehr als eine Milliarde Euro von der DATEV beziffert wird (Link entfernt: Information von der Quelle entfernt), basiert auf einer Hochrechnung der Gesamtförderung für den KWK-Strom, Wärme- und Kältespeicher sowie Wärme- und Kältenetze. Durch eine einmalige Zuschlagszahlung werden die Netze und Speicher gefördert. Mit sofortiger Wirkung ist auch eine vereinfachte und gebührenfreie Zulassung für technische Anlagen, die eine elektrische Leistung von bis zu 50 kW erbringen, direkt über das elektronische Anzeigeverfahren auf der Webseite des BAFA freigeschaltet.
Das KWKG war bereits am 01. Januar 2016 in Kraft getreten, allerdings musste noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission eingeholt werden. Diese liegt seit dem 24. Oktober 2016 vor. Die Fördermittel werden rückwirkend zum 01. Januar 2016 gewährt und der sogenannte Zuschlagsanspruch in voller Höhe auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Aktuelle Neuigkeiten zum Thema wie gewohnt im Newsletter der Cornelius Ober GmbH.
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