Energiedienstleistungsgesetz wird von Industrie nur zögerlich umgesetzt
In Kürze endet die Frist für Unternehmen den Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) gerecht zu werden. Wie hat die Industrie bisher auf die Anforderungen des Gesetzes reagiert? Welche Maßnahmen wurden häufiger umgesetzt – die Zertifizierung nach EN 50001 oder ein Energieaudit? Wir haben Antwort auf die Fragen.
Die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes sind seit einem halben Jahr bindend und müssen von Nicht-KMU eingehalten werden. Zu diesen Unternehmen gehören nicht nur 11.000 Großunternehmen, sondern auch mehr als 100.000 Unternehmen, die der Nicht-KMU-Definition unterliegen.
Auditoren des TÜV Nord haben in diesem Jahr ungefähr 200 Unternehmensvertreter über die notwendige Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetztes (EDL-G) informiert und während der Tagungen und Business-Frühstücke auch erste Schritte in dieser Hinsicht unternommen. Holger Hoffmann, seines Zeichens Fachbereichsleiter Managementsysteme beim TÜV NORD, äußerte sich unter anderem dahin gehend, dass es noch eine Vielzahl an Unternehmen gebe, die nicht davon ausgehen, ebenfalls das EDL-G umsetzen zu müssen. Das liegt sicher auch in der sehr umfangreichen Nicht-KMU-Definition begründet. So müssen beispielsweise auch Badeanstalten und Krankenhäuser diese Gesetzesvorgaben umsetzen.
Welche Unterlagen müssen zum Stichtag 5. Dezember 2015 vorliegen?
Das BAFA ist die Kontrollinstanz für das EDL-G. Die Unterlagen müssen zwar im Unternehmen vorliegen, aber nicht aktiv eingereicht werden. Erst bei Stichprobenkontrollen müssen diese Unterlagen eingereicht werden. Dabei ist nachzuweisen, dass ein Energieaudit durchgeführt wurde, der entsprechende Bericht muss ebenfalls vorliegen. Auf die Fragen „Was ist ein Energieaudit?“, „Welche Maßnahmen werden getroffen?“, „Was kostet der Energieaudit“ und viele mehr informieren wir in einem unserer umfangreichen Ratgeber „Energieaudit nach DIN 16247 bzw. DIN 16247-1„.
Was ist gefragter – die Zertifizierung nach EN 50001 oder ein Energieaudit?
Laut Auskunft von Herrn Hoffmann entscheiden sich etwa ein Drittel der Unternehmen für das Energiemanagementsystem EN ISO 50001, zwei Drittel für die Durchführung des Energieaudits nach DIN 16247 bzw. 16247-1. Wer bereits Managementsysteme nutzt, entscheidet sich in der Regel für die Einführung eines Energiemanagementsystems. Hier lassen sich entsprechende Synergieeffekte nutzen, zudem ist man mit den Vorteilen eines solchen Managementsystems vertraut. Unternehmen ohne Managementsystem entscheiden sich meist für die Durchführung eines Energieaudits, fangen also erst einmal klein an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Energieberater, wie zum Beispiel Herrn Cornelius Ober – KfW-zertifzierter Energieberater mit Spezialisierung auf ISO 50001-Zertifzierung und Energieaudit (Kontakt).
Was tun, wenn bislang noch keine Entscheidung getroffen wurde?
Wer sich bislang noch nicht zwischen beiden Maßnahmen entschieden hat, kommt derzeit kaum noch umhin, die Einführung eines Energiemanangementsystems nach DIN EN 50001 durchzuführen, da die Beratungsunternehmen derzeit kaum noch zeitliche Ressourcen haben um Unternehmen bei der Durchführung eines Energieaudits zu unterstützen (sehen Sie dazu auch unseren Countdown).
Wer bislang noch nicht tätig geworden ist, kann sich an unseren Cornelius Ober GmbH wenden. Eine erste Kontaktaufnahme mit unserem Energieberater ist sowohl telefonisch, per E-Mail oder durch einen Besuch in unserer Geschäftsstelle möglich.
Das Energieaudit kann ein Unternehmen, durch passende Energiemessgeräte oder auch durch das Ablesen der Zählerstände selbst durchführen. Ziel eines Energieaudit nach DIN 16247-1 ist es, den Energieverbrauch vom Gebäude, sowie Anlagen und Maschinen zu dokumentieren und durch einen Energieauditor zertifizieren zu lassen. Insgesamt müssen 90 % aller Energieverbräuche dokumentiert werden.