Förderungen zu energetischen Sanierung – Bundesregierung ist uneinig
In der Bundesregierung herrscht zum Thema „Förderung energetischer Sanierung von Gebäuden“ Uneinigkeit zwischen den Koalitionsparteien CDU und SPD. Im Koalitionsvertrag lehnten beide Parteien eine Förderung zunächst ab. Jetzt soll das Thema neu debattiert werden.
Die Bundesregierung bestehend aus CDU/CSU (Union) und SPD sind sich nicht einig über die Förderung der Gebäudesanierung. Nach den Koalitionsverhandlungen lehnten beide Regierungsparteien eine steuerliche Förderung der Gebäudesanierung ab. Nun werden Forderungen auf beiden Seiten laut sich mit dem Thema erneut auseinanderzusetzen.
Die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi forderte in einem Gespräch mit der »Neuen Osnabrücker Zeitung« eine stärkere steuerliche Förderung bei der Sanierung von Gebäuden, weil auf diese Weise die CO2-Belastung gesenkt werden könnte.
Einer Forderung des Klimakreises der Union zufolge, sollte im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz das Thema bezüglich der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung noch einmal auf die Agenda. Das Ziel der energetischen Gebäudesanierung ist eine Erhöhung der Sanierungsquote aber bei der aktuellen Uneinigkeit scheint diese Zielvorgabe schwer erfüllbar zu sein. Zur Zeit können Privatpersonen zwar Löhne steuerlich absetzen aber dürfen keine Abschreibung auf Anlagen vornehmen. Auf der anderen Seite haben Vermieter die Möglichkeit die Investitionen in Anlagen auf der Steuerseite abzuschreiben und dürfen diese als Sanierungskosten umlegen.
Die Gebäudesanierung ist ein wichtiger Punkt, um die Belastung durch Kohlendioxid und den Energieverbrauch zu senken. Die energetische Sanierung eines Gebäudes ist mit hohen Kosten verbunden und derzeit unterstützt dies der Staat nicht mit einer Förderung oder steuerlichen Absetzbarkeit. Eine Förderung könnte über die Steuer-Mehreinnahmen finanziert werden.
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