Energieausweise älterer Wohngebäude verlieren 2018 ihre Gültigkeit – Was Sie jetzt wissen müssen!
Besitzer der Gebäude mit einem solchen Energieausweis müssen nun einen aktuellen Energieausweis beantragen, sofern sie ihr Haus in der nächsten Zeit vermieten, verkaufen oder auch verpachten wollen. Hausbesitzer, welche einen neuen Energieausweis beantragen möchten, wird geraten, sich an einen qualifizierten Energieberater zu wenden. Ein geprüfter und rechtssicherer Verbrauchsausweis für Wohngebäude kann bereits für 135,00 Euro online beim qualifizierten Energieberater bestellt werden. Selbstverständlich bieten auch wir von der Cornelius Ober GmbH diese Dienstleistung an und erheben Ihre Daten entweder telefonisch oder online für Sie einfach und schnell.
Wohnhäuser jüngeren Datums benötigen ab 2019 neuen Energieausweis
Für Gebäude, die im Jahr 1966 oder später errichtet wurden, war die Beantragung eines Energieausweises erst ab 2009 verpflichtend, wenn es zu einer Vermietung, einem Verkauf oder einer Verpachtung kommen sollte. Deshalb muss für diese auch erst nach der Zehnjahresfrist, also im Jahr 2019, ein neuer Energieausweis beantragt werden, da der alte dann seine Gültigkeit verliert.
Für Neubauten oder auch umfassend modernisierte Häuser ist bereits seit Inkrafttreten er Energieeinsparverordnung (EnEV) am 01. Februar 2002 ein Energieausweis zu beantragen, hier hat die Neubeantragung also bereits stattgefunden.
Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Der Energieausweis wird in zwei verschiedenen Varianten ausgestellt. Zum einen handelt es sich um den Verbrauchsausweis, zum anderen um den Bedarfsausweis.
Dem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre zu Grunde. Diese variieren natürlich erheblich. So macht es sich durchaus bemerkbar, ob die Wohnung tagsüber verlassen und erst abends wieder betreten oder ganztags genutzt und auch entsprechend geheizt wird.
Beim Bedarfsausweis führt der beauftragte Energieberater eine technische Analyse sämtlicher Gebäudedaten durch und ermittelt so den Energiebedarf. Zugleich dokumentiert er auch den energetischen Zustand des Hauses, und dies unabhängig vom Nutzerverhalten. Bei dieser Einschätzung finden unter anderem die Qualität der Gebäudehülle – also die Fenster, die Decken, das Dach und die Außenwände -, aber auch die Heizungsanlage und genutzten Energieträger Berücksichtigung. Dadurch lassen sich sowohl der aktuelle energetische Zustand des Hauses, aber auch mögliche Sanierungsmaßnahmen, deutlich exakter darstellen.
Bis auf eine Ausnahme können die Eigentümer selbst entscheiden, ob sie lieber einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis beantragen möchten. Nur dann, wenn das Gebäude bis zu vier Wohnungen aufweist, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht und es bis jetzt noch nicht saniert wurde, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend vorgeschrieben. Sind Sie sich unsicher, rufen Sie uns gerne an (+49 (0) 3691 – 24902-0).
Planen Sie selbst den Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung Ihres Hauses oder auch einzelner Wohnungen und können für diese keinen gültigen Energieausweis vorlegen, so können Sie uns gern mit dieser Dienstleistung beauftragen. Gern legen wir Ihnen auch noch einmal in einem persönlichen Gespräch die Vor- und Nachteile der beiden Energieausweis-Varianten dar und beraten Sie auf Wunsch auch zu den Möglichkeiten einer energetischen Sanierung Ihres Hauses oder den staatlichen Fördermöglichkeiten für Privatverbraucher. Bei uns finden Sie auch fortlaufend alle aktuellen Neuigkeiten zum Thema Energieausweis. Abonnieren Sie dazu gerne auch unseren kostenlosen Newsletter.
Danke für den Tipps zum Ablauf des Energieausweises. Gut dass ein Bekannter eines Freundes diese Energieausweise ausstellt. Ich habe bei ihm jetzt einen Termin gemacht.