Strengere energetische Anforderungen bei Neubauten
Seit dem ersten Januar 2016 gelten strengere energetische Anforderungen für Neubauten. Wir möchten aber nicht nur die Neuerungen aufzeigen sondern klären auf, wer noch in den Genuss der alten Förderung kommen kann. Außerdem geben wir Tipps wie zukünftige Bauherren heute schon Fehler hinsichtlich der der EnEV vermeiden können.
Die im Jahr 2014 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bringt nun auch strengere Anforderungen für die Errichtung von Neubauten mit sich. Diese traten mit Wirkung zum 01. Januar 2016 in Kraft und beinhalten eine Senkung des Höchstwertes des Jahres-Primärenergiebedarfes um 25 Prozent. Der maximal zulässige Höchstwert im Rahmen der Wärmedämmung der Gebäudehülle wurde ebenfalls deutlich reduziert, und zwar um etwa 20 Prozent.
Aufgrund der verschärften gesetzlichen Bestimmungen fördert auch die KfW-Bank seit dem 01. Januar 2016 keine Errichtung von Neubauten, die nur noch dem Effizienzhaus Standard 70 entsprechen, sofern der Antrag erst in diesem Jahr eingereicht wurde. Die Klassifizierung 70, 55 oder 40 entspricht im Übrigen dem unter anderem aufgrund der Bauweise und Ausstattung ermittelten durchschnittlichen Jahresenergiebedarf, das Sie hier im Detail nachlesen können. Nur Neubauten, die dem Effizienzhaus Standard 55, 40 oder 40+ entsprechen, sind förderfähig.
Wer kann noch in den Genuss der alten Förderung kommen?
Wurde der Bauantrag im Jahr 2015 gestellt und auch die Förderung im gleichen Jahr beantragt, so gelten die damaligen Kriterien und Förderbestimmungen weiter.
Tipp: Wer derzeit die Errichtung eines Neubaus plant, sollte nicht nur darauf achten, die Mindestanforderungen für Neubauten einzuhalten. Sinnvoll ist es, sich durchaus für eine Bauweise und Ausstattung zu entscheiden, die heute einem deutlich höheren Standard entspricht. Denn auch in Zukunft wird es hinsichtlich der energetischen Sanierung von Gebäuden, vor allem aber auch beim Neubau, weitere Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen geben. Umso besser, wenn dann auch zum späteren Zeitpunkt noch die gesetzlichen Kriterien eingehalten und keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dadurch verringern Sie nicht nur den Energieverbrauch, sondern erzielen später, wenn Sie das Haus verkaufen möchten, meist auch einen höheren Verkaufspreis.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen unserer Leistung „Energieberatung für Privatpersonen„. Für Ihre Fragen sind wir telefonisch für Sie da: +49 (0) 3691 – 24902-0.
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