Neues „Anreizprogramm Energieeffizienz“ soll Energieeffizienz in Unternehmen steigern
Nachdem es aufgrund des Vetos einiger Bundesländer leider nicht möglich war, eine Steigerung der Energieeffizienz in Bestandsimmobilien durch eine höhere steuerliche Absetzung zu erzielen, hat die Bundesregierung das „Anreizprogramm Energieeffizienz“ auf den Weg gebracht. Dieses Programm geht der Deutschen Umwelthilfe aber nicht weit genug, waren doch bei der steuerlichen Fördervariante wesentlich mehr finanzielle Mittel in Aussicht gestellt.
Unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde das Anreizprogramm entwickelt. Insgesamt beinhaltet „Anreizprogramm Energieeffizienz“ ein jährliches Volumen von 165 Millionen Euro. Es ersetzt das bisher vorgesehene staatliche Förderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung, welches nicht durch das Gesetzgebungsverfahren gekommen ist.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel stellte die mit dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ geförderten Maßnahmen als „ökonomisch sinnvolle Alternative zu der bedauerlicherweise gescheiterten steuerlichen Förderung“ dar. Dieser staatlichen Förderung hatte unter anderem der CSU-Ministerpräsident Horst Seehofer widersprochen, da im Gegenzug der „Handwerkerbonus“ gesenkt werden sollte.
Deutsche Umwelthilfe fordert eine umfangreichere Ausstattung des Anreizprogrammes
Die Deutsche Umwelthilfe hat zum Ausdruck gebracht, dass sie das Programm zwar wichtig hält, es aber deutlich höherer finanzieller Anstrengungen bedarf. Durch dieses Anreizprogramm könne die bisher geplante steuerliche Absetzbarkeit nur in Teilen kompensiert werden.
Investitionen in die Gebäudesanierung sollten im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit mit bislang 1 Milliarde Euro pro Jahr gefördert werden, und dies über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das neue Anreizprogramm umfasst allerdings nur ein jährliches Fördervolumen von 165 Millionen Euro. „Um die Klimaziele der Bundesregierung zu schaffen, seien weitere Maßnahmen notwendig“, so Barbara Metz, Energieeffizienz Expertin der Deutschen Umwelthilfe.
Umsetzung des Programms und Kombination mit weiteren Förderungen
Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist die Umsetzung des „Anreizprogrammes Energieeffizienz“ bis Ende des Jahres 2015 vorgesehen. Die neuen Maßnahmen ergänzen die bereits vorhandene Förderlandschaft, zu denen das „Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ und das „C02-Gebäudesanierungsprogramm“ gehören und würden zugleich für neue Impulse sorgen. Eine Nutzung verschiedener Förderprogramme ist – natürlich unter Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen – möglich und durchaus angestrebt. Eine Übersicht und Erläuterung zahlreicher Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen haben wir hier zusammengefasst.
Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen soll ebenfalls gefördert werden
Brennstoffzellen-Heizungen werden als hochinnovativ angesehen, ihre Markteinführung soll deshalb durch Investitionszuschüsse gefördert werden. Zugleich ist vorgesehen, ineffiziente Heizungssysteme und –anlagen durch verschiedene Maßnahmen vom Markt zu verdrängen und die Besitzer von Immobilien von einem Austausch der Heizungsanlagen und dem Wechsel zu einer effizienteren Technologie zu überzeugen. Es ist unter anderem vorgesehen, den Ersatz besonders ineffizienter Heizungsanlagen stärker zu fördern.
Es ist anzunehmen, dass die Fördermittel schnell abgegriffen sein werden, wenn sie nicht doch noch deutlich erhöht werden. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig einen Energieberater mit der Bestandsanalyse und den darauf aufbauenden weiteren Maßnahmen zu betrauen. Als deutschlandweiter Energieberater für Unternehmen können Sie gerne uns mit dieser Dienstleistung beauftragen (Anfrage stellen). Hier erhalten Sie außerdem mehr Informationen über Energieberatung für Unternehmen.
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