DIN EN ISO 50000er Reihe beinhaltet jetzt weitere Regelungen
Während es bisher nur um die Einrichtung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ging, wird nun ein verstärkter Fokus auf die dauerhafte Verbesserung der Energieeffizienz gelegt. Dazu traten zum 01. Oktober 2017 die neuen Richtlinien für Energiemanagementsysteme in Kraft. Unternehmen sind nun auch in der Pflicht, in Zukunft energetische Verbesserungen sowie die Erhöhung der Energieeffizienz darzulegen. Erst im August diesen Jahres hatten wir darüber berichtet, dass viele Unternehmen den Energieaudit zwar gemäß des Energiedienstleistungsgesetztes durchführen, die ermittelten Maßnahmen aber nicht umsetzen.
§ Sind positive Veränderungen nach Einführung von einem Energiemanagementsystem nicht belegbar, kann der Auditor die Ausstellung des Zertifikats verweigern und ein bereits vorhandenes auch wieder entziehen.
Zuerst einmal wird die energetische Ausgangsbasis festgelegt, auf deren Grundlage dann die kontinuierliche Optimierung der energetischen Leistungen zu ermitteln und darzulegen ist. Dazu müssen die Energieleistungskennzahlen nachvollziehbar und aussagekräftig aufbereitet werden. Sind positive Veränderungen nicht belegbar, kann der Auditor die Ausstellung des Zertifikats verweigern und ein bereits vorhandenes auch wieder entziehen. Allerdings wurde zur Ermittlung der Werte keine spezielle Methodik benannt, sodass die Energiebeauftragten der Unternehmen sich jetzt einer sehr komplexen Aufgabenstellung gegenüberstehen. Gerade deshalb ist es sinnvoll, ein externes Beratungsunternehmen und auf EnMS spezialisierte Experten, wie beispielsweise die Cornelius Ober GmbH, mit der Zertifizierung zu beauftragen.
Hilfe von Außen bei Einführung und fortlaufender Kontrolle des Energiemanagementsystems
Bei der Einführung eines Energiemanagementsystems muss nicht nur die ISO 50001-Zertifizierung Berücksichtigung finden. In der ISO 50003 werden beispielsweise die „Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren“, festgelegt. In der DIN ISO 50006 werden Vorgaben zur „Messung energiebezogener Leistung unter Benutzung von energetischen Ausgangsbasen und Energieleistungskennzahlen“ festgeschrieben. Die ISO 50015 regelt die „Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistungen von Organisationen“.
Schon aufgrund dieser umfassenden Richtlinien kann es notwendig werden, ein Energieberatungsunternehmen mit diesen Dienstleistungen zu betrauen, nehmen deren Mitarbeiter doch regelmäßig an Schulungen teil und sind somit auf dem aktuellsten Wissensstand.
Ziel der Neuregelungen ist es, Prozesse, Maschinen, Anlagen und komplette Produktionsbereiche gerade im Bereich der bestmöglichen Energienutzung sowie bei der Anlagenverfügbarkeit abzustimmen.
Die Umsetzung
Bei der Erarbeitung des Konzepts für die Einführung eines Energiemanagementsystems kann – entsprechend den ISO-Vorgaben – folgendermaßen vorgegangen werden:
- Analyse sämtlicher Verbraucher und Verbrauchsstellen im zu begutachtenden Unternehmen,
- Festlegung der Energieleistungskennzahlen (EnPIs) durch Ermittlung der Einflussgrößen sämtlicher ausgesuchter Verbraucher/Verbrauchsstellen,
- Ermittlung der aktuellen energetischen Ausgangsbasis (EnB), die als Grundlage für spätere Effizienzsteigerungen gilt,
- Vorschlag möglicher Energiesparmaßnahmen und Überwachung der Realisierung,
- Kontrolle der Umsetzung der Verbesserungsvorschläge sowie Dokumentation der Energieeffizienzgewinne.
Allein anhand dieser Ausführungen wird bereits ersichtlich, wie komplex die Materie ist. Auch deshalb sollten Sie einen Energieberater von außen hinzuziehen, beispielsweise unsere Cornelius Ober GmbH.
Wir führen ein Energiemanagementsystem in Ihrem Unternehmen ein!
Seit 2009 unterstützen wir Unternehmen, Städte/ Kommunen und Institutionen und gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland bei der Einführung von Energiemanagementsystemen. Lassen Sie sich gerne von uns über Ihre individuellen Möglichkeiten kostenlos beraten:
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