Alte Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 14001 sowie EMAS verlieren 2018 ihre Gültigkeit – Was Sie jetzt wissen müssen!
Unternehmen, die bis jetzt nach den Kriterien der ISO 9001, ISO 14001 oder EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ein Qualitätsmanagement und Energiemanagementsystem eingeführt haben, müssen sich nun schneller auf die neuen Normen umstellen. Bereits ab dem 15. März 2018 müssen für das Qualitätsmanagement nach ISO 9001 respektive das Umweltmanagement nach ISO 14001 neue Normen berücksichtigt werden. Auch für EMAS gilt es, neue Fristen sowie Sonderregelungen zu beachten. Unternehmen müssen sich deshalb jetzt beeilen, um die neuen Forderungen – die für Neuzertifizierungen bereits seit 2017 gültig sind – nun endgültig umzusetzen.
Die neuen Fristen für ISO 9001 und ISO 14001
Die Übergangsphase zur Umstellung auf die neuen Normen endet bereits am 15. September 2018. Nach diesem Datum sind Zertifikate, die der alten Norm entsprechen, ungültig. Bereits seit März 2017 werden die neuen Normen für Erstzertifizierungen angewandt. Ab dem 15. März 2018 müssen nun auch die Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits entsprechend den Normen ISO 9001:2015 respektive ISO 14001:2015 durchgeführt werden. Bis einschließlich 14. März 2018 können die Audits zwar noch nach den alten Normen vorgenommen werden, allerdings ist dann ein weiteres Audit bis zum 14. September 2018 durchzuführen. Der Kosten- sowie der Zeitaufwand eines solchen „Transition Audits“ ist in etwa mit dem eines Überwachungsaudits vergleichbar. Wer rechtzeitig mit der Umstellung beginnt, spart somit Kosten und Zeit.
Änderungen an EMAS III
Durch die Revision der ISO 14001 wurden auch Änderungen an EMAS III notwendig. Durch die neue Verordnung (EU) 2017/1505 wurde eine Kompatibilität zwischen EMAS und der neuen ISO 14001:2015 gewährleistet. EMAS gibt vor, wie in Unternehmen zum Umweltschutz beigetragen werden kann. Die Anhänge I bis III der bisher gültigen Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erfuhren eine Überarbeitung (wir berichteten). Die neuen Anforderungen der EMAS gelten seit dem 18. September 2017. Genau wie die neue ISO 14001:2015 muss auch die EMAS in ihrer geänderten Form bis zum 14. September 2018 umgesetzt werden. Werden jetzt erstmalige Zertifizierungen beantragt, so kommen bereits die Vorgaben der neuen Verordnung zur Anwendung.
Fristverlängerungen
Soll die Prüfung vor dem 14. März 2018 erfolgen, so haben Unternehmen, nach entsprechender Absprache mit dem Umweltgutachter sowie der für sie zuständigen Registrierungsstelle – die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Diese liegt bei 6 Monaten. Erfolgt die Begutachtung erst ab dem 15. März 2018, gelten generell die Bestimmungen der neuen Version. In Absprache mit dem Umweltgutachter kann vor dem 14. September 2018 aber auch noch eine Re-Validierung nach der alten Verordnung erfolgen. Die Erklärung des Gutachters und die Registrierungsbescheinigung verlieren dann allerdings am 15. September 2018 ihre Gültigkeit.
Sonderregelungen
Ausnahmeregelungen können für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vereinbart werden. Wurden diese vor dem 18. September 2017 registriert und möchten die Ausnahmeregelung des Artikel 7 der EMAS-Verordnung in Anspruch nehmen, so ist eine Re-Validierung nur aller zwei Jahre notwendig. Dadurch ist es möglich, dass die Registrierung bis einschließlich 17. September 2019 Bestand hat.
So kann Ihr Unternehmen vorgehen
Selbstverständlich sind die neuen Fristen beachten und bei Bedarf eine Fristverlängerung zu beantragen. Beginnen Sie sofort oder zeitnah mit der Umstellung, lassen sich personelle Engpässe vermeiden und der Zeitdruck ist nicht ganz so groß. Zugleich ist ein lückenloser Anschluss an bereits bestehende Zertifikate gewährleistet. Unternehmen haben so die Möglichkeit, ihren Kunden jederzeit zu belegen, dass die Qualitäts- bzw. Umweltmanagementsysteme weiterhin aufrechterhalten bleiben und die Vorgaben erfüllt werden. So wird die vereinbarte Qualität gewährleistet und bindende Verpflichtungen eingehalten. Dies dürfte auch ein wichtiger Baustein für den unternehmerischen Erfolg darstellen.
Sehr gern unterstützt Sie die Cornelius Ober GmbH bei der Re-Validierung Ihres Unternehmens, aber auch bei der Neueinführung eines Qualitäts- oder Umweltmanagementsystems. Da die Fristen für die Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits mittlerweile recht knapp sind, empfehlen wir Ihnen, sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen und einen Termin zu vereinbaren, bevor die letzten Terminmöglichkeiten vergeben sind.
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