Staatliche Zuschüsse für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien deutlich angehoben
Am 13. März 2015 gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Novelle des Marktanreizprogrammes (MAP) bekannt, die mit Wirkung zum 01. April 2015 in Kraft tritt. Diese Novelle birgt teilweise gravierende Änderungen, die mit einer deutlich besseren Förderung einhergehen. So können beispielsweise private und gewerbliche Immobilienbesitzer, die in moderne Heizungsanlagen, welche auf der Basis erneuerbarer Energien arbeiten, investieren möchten, mit deutlich höheren Zuschüssen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechnen.
Diese Förderung wird für Heizungsanlagen, die auf der Basis von Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpen arbeiten, gewährt. Die Beantragung der Fördermittel ist ab dem 01. April 2015 direkt über die Webseite der BAFA möglich. Insgesamt ist das Marktanreizprogramm jährlich mit mehr als 300 Millionen Euro ausgestattet.
Besonders erwähnenswert ist, dass das MAP mit der aktuellen Novelle auch für den gewerblichen Bereich geöffnet wird. Sowohl bei Neubauprojekten als auch bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen können Unternehmen mit einer bis zu 50-prozentigen Förderung rechnen, wenn sie sich für Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien entscheiden. Für die restlichen 50 Prozent der Kosten kann beispielsweise ein zinsgünstiges KfW-Darlehen in Anspruch genommen werden.
Nicht unerwähnt bleiben soll zudem, dass die Zuschüsse auch dann gewährt werden, wenn eine bereits vorhandene Öko-Heizung nachträglich optimiert werden soll.
Die Förderbedingungen im Einzelnen
- Deutliche Erhöhung der Fördersätze,
- Antragsberechtigt sind alle Unternehmen (keine Abgrenzung KMU/Großunternehmen),
- Neudefinierung des Gebäudebestandes,
- Für das einstufige Verfahren wird die Frist zur Antragstellung von bislang sechs auf jetzt neun Monate verlängert,
- Solarkollektoren, die nur für die Warmwasserbereitung genutzt werden sollen, sind nun ebenfalls in der Basisförderung enthalten,
- Zusatzförderung ist nun auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich,
- 1.000 m²-Höchstgrenze bei der Nutzung solarer Prozesswärme entfällt,
- Ertragsabhängige solare Innovationsförderung,
- Kopplung Prozesswärme mit Errichtung einer Biomasse-Anlage oder Installation einer Wärmepumpe möglich,
- Nachträgliche Optimierungsmaßnahmen sind förderfähig,
- Einführung eines Lastmanagementbonus bei Wärmepumpen,
- Einmalige Bezuschussung eines Qualitätschecks bei Wärmepumpen möglich (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Inbetriebnahme der geförderten Wärmepumpe),
- Bonus für Einspeisung von Wärme ins Wärmenetz jetzt auch durch Installation einer Wärmepumpe oder einer Biomasse-Anlage möglich.
Bei der Neudefinierung des Gebäudebestandes ist jetzt darauf zu achten, dass hierzu Immobilien zählen, in denen mindestens zwei Jahre lang ein anderes Heizungssystem genutzt wird, welches jetzt unterstützt oder gar ersetzt werden soll. Im Rahmen der Innovationsförderung ist eine Zusatzförderung, die verschiedene Bonustatbestände sowie Optimierungsmaßnahmen umfasst, möglich.
Eine Zusatzförderung wird auch dann gewährt, wenn zeitgleich mit der Errichtung respektive Installation einer förderfähigen Anlage eine weitere Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird. Über die verschiedenen Möglichkeiten der Optimierung berät Sie unser Energieberater gern. Zugleich unterstützt er Sie bei der Planung der neuen Heizungsanlage und übernimmt die Überwachung der Installation.
Achtung – wichtige Änderung: Besonders wichtig ist, dass der Antrag für die Förderung dieser Maßnahmen zur „Visualisierung des Ertrages Erneuerbarer Energien“ vor Vorhabensbeginn beim BAFA eingereicht und von diesem bewilligt werden muss. Bislang mussten diese Unterlagen erst nach Durchführung der Maßnahme eingereicht werden.
Weitere wichtige Informationen
Die Förderung ist nur für den Austausch von Heizungsanlagen in Bestandsimmobilien angedacht. Neubauten, die mit einer entsprechenden Anlage ausgestattet werden sollen, ist dies nur dann förderfähig, wenn bestimmte, genau definierte innovative Anlagentypen Verwendung finden.
Besonders klein- und mittelständische Unternehmen sollen von der Novelle des MAP profitieren. Deshalb ist es vorgesehen, dass in den für Unternehmen zugeschnittenen Teil des KfW-Programmes ein sogenannter KMU-Bonus von 10 Prozent gewährt wird. Aber auch große Betriebe profitieren von der Novelle, können sie doch erstmals selbst Förderungen in Anspruch nehmen, die bislang nur KMU vorbehalten waren.
Durch die Novelle des Marktanreizprogrammes werden gewerbliche, kommunale und private Investitionen in Heizungsanlagen und größerer Heizwerke, die alle auf der Basis erneuerbarer Energien arbeiten, sowie Wärmenetze, welche ebenfalls die Nutzung erneuerbarer Energien zur Grundlage haben und für eine Verteilung der gewonnenen Heizwärme sorgen, bezuschusst. Die Novelle des MAP war auch deshalb notwendig, da der Anteil an erneuerbaren Energien bei der Produktion von Wärme und Kälte im Jahr 2012 gerade einmal bei 9,9 Prozent lag.
Und dies, obwohl nahezu 40 Prozent der genutzten Gesamtenergiemenge für die Gewinnung von Wärme benötigt werden. Um die gesetzten umweltpolitischen Ziele bis zum Jahr 2020 zu erreichen, war eine Novellierung des Marktanreizprogrammes zwingend notwendig. Diese soll dazu beitragen, dass die Ziele des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes – welches einen Anteil von 14,0 Prozent erneuerbarer Energien beinhaltet, realisiert werden können.
Der Präsident des BAFA, Dr. Arnold Wallraff, verkündete aus Anlass der Novellierung des Marktanreizprogrammes, dass dieses Programm für ein positives Investitionsklima Sorge trägt. Zugleich gab er seinem Wunsch Ausdruck, dass nach dem Scheitern aller Bemühungen, eine steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen, mit der Novelle des MAP ein zentrales und zugleich verlässliches Instrument für die Energiewende im Wärmemarkt vorliegt.
Wenn Sie Fragen zur Novelle des MAP haben, einen Austausch Ihrer Heizungsanlage oder anderweitige Sanierungsmaßnahmen planen, oder aber einen allgemeinen Überblick über die derzeitige energetische Situation Ihrer Immobilie sowie der technischen Ausstattung gewinnen möchten, möchten wir Sie bitten, mit unserem Energieberater Kontakt aufzunehmen. Dieser wird Sie auch über die zahlreichen Fördermöglichkeiten – sei es nun durch das BAFA, die KfW-Bank und die jeweilige Landesbank – in aller Ausführlichkeit während eines persönlichen Gespräches informieren. Eine erste Kontaktaufnahme ist sowohl telefonisch, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten durch einen Besuch in unserer Geschäftsstelle möglich.
Von den staatlichen Zuschüssen profitieren
Seit 2009 bieten wir Unternehmen, Privatpersonen, öffentlichen Einrichtungen und Kommunen Energieberatung unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel und Zuschüsse. Gerne beraten auch wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten staatlicher Zuschüsse für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien für Ihr individuelles Vorhaben.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit einer
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