Schornsteinfeger sehen sich häufig als EnEV-Berater ihrer Kunden
Schornsteinfeger agieren häufig als EnEV-Berater ihrer Kunden, heißt es immer häufiger seitens der Schornsteinfeger. Zwar kann man sich auf den Rat der Schornsteinfeger verlassen, für eine umfangreiche Beratung über Förderungen und gesetzliche Strafen bei Nichteinhaltung der EnEV-Verordnung aber sollte ein Energieberater befragt werden.
Schornsteinfeger müssen viel Aufklärungsarbeiten leisten, denn kaum einer ihrer Kunden weiß, was die Energieeinsparverordnung (EnEV) für sie genau bedeutet. Die Novelle der EnEV trat bereits zum 01. Mai 2014 in Kraft, beinhaltet aber einige Übergangsfristen, die Ende dieses Jahres ablaufen.
Deshalb gilt es gerade jetzt, Hausbesitzer über die Neuerungen zu informieren, wobei vor allem spezialisierte Energieberater wie die der Cornelius Ober GmbH aus Eisenach (Thüringen) helfen können.
Schornsteinfeger helfen aus
Bezirksschornsteinfeger sehen nicht nur bei den Feuerstätten nach dem Rechten, sondern auch nach, ob noch alte Heizkessel in Betrieb oder mittlerweile ausgetauscht sind. Rohrleitungen, die in ungeheizten Räumen verlaufen, müssen gedämmt werden. Deshalb wird aller drei bis vier Jahre nicht nur die Feuerstättenschau durchgeführt, sondern auch die weitere Technik in Augenschein genommen.
Bei neuen Anlagen wird zudem überprüft, ob die Regelungstechnik den aktuellen Standards entspricht und ob eine Effizienzpumpe genutzt wird.
Das sollten Sie wissen
Ein Beispiel: Allein im Kreis Coesfeld, im Münsterland in Westfalen, sind mehrere Tausend Heizungsanlagen von der Novelle der EnEV betroffen. Wer allerdings ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt und dieses seit 2002 oder noch länger bewohnt, ist von diesem Gesetz nicht betroffen.
Aber auch sehr viele betroffene Hausbesitzer haben sich bislang noch nicht gekümmert. Manch einer scheut auch die entstehenden Kosten. Ist eine vom Schornsteinfeger gesetzte Frist verstrichen und die Heizungsanlage nicht ausgetauscht bzw. andere angegebene Parameter nicht eingehalten, muss dies an die zuständige Behörde gemeldet werden.
Notwendige Investitionen lassen sich durch die erzielten Energieeinsparungen schnell wieder reinbekommen. Durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage können über 100 Euro an Stromkosten jährlich eingespart werden. Auch die Dämmung von Rohrleitungen, beispielsweise im unbeheizten Keller oder in der Garage, macht sich positiv bemerkbar. Je Meter ungedämmtem Rohr gehen jährlich bis zu 28 m³ Erdgas oder die gleiche Menge an Heizöl verloren. Diese Investitionen lohnen sich selbstverständlich auch für Besitzer selbst genutzter, vor 2002 bezogener Häuser, die von den Vorgaben bis jetzt nicht betroffen sind.
Energieberater als spezialisierte EnEV-Experten
Um alle Eventualitäten richtig abzuwägen und die für Laien teils undurchsichtige Gesetzeslage zu verstehen, empfiehlt es sich an Anstelle eines Bezirksschornsteinfegers einen Energieberater mit der Kontrolle der Heizungsanlage und der Rohrleitungen zu beauftragen. Dieser zeigt Ihnen auf Wunsch auch auf, welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und welche Förderprogramme Sie nutzen können. Gern gibt er Ihnen auch weitere Einsparvorschläge an die Hand, mit denen Sie Ihren Energieverbrauch deutlich reduzieren können. Mehr Informationen erhalten Sie von unserem KfW-zertifizierten Energieberater Cornelius Ober (Kontakt).
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