Bundesregierung beschließt Aktionsprogramm Klimaschutz 2020
2020 soll für Deutschland in Sachen Klimaschutz zu einem magischen Jahr werden. Bis dahin sollen nämlich bis zu 78 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart werden. So jedenfalls sieht es das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vor, das am 3. Dezember 2014 von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Es ist schon ein ehrgeiziger Plan, den Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gemeinsam mit Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel in Form des NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz) der Bundesregierung vorlegt hat: Neben zahlreichen weiteren Eckpunkten gehört unter anderem nämlich eine seit vielen Jahren geforderte Einführung der steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen. Dafür gibt es offenbar aber noch keinen Gesetzesentwurf, da die Details noch mit den Ländern ausgehandelt werden müssen.
Was wird gefördert?
Die Abstimmung mit den Ländern soll aber bis Ende Februar 2015 schon erfolgt sein. Gefördert werden sollen vor allem Maßnahmen für die Steigerung der Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Wärme. Die Grundlage für den steuerlichen Abzug soll das sogenannte CO2-Gebäudesanierungsprogramm bieten. Das Fördervolumen pro Jahr beträgt 1 Milliarde Euro, wobei die steuerliche Förderung über zehn Jahre ausgelegt ist, also noch weit über 2020 hinaus. Gefördert werden soll allerdings ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum. Die Grundlage für die Förderung von vermietetem Wohneigentum bedarf eines Prüfauftrags. Dieser muss bestätigen, dass die steuerliche Förderung den Mietern zugutekommt.
Tauschgeschäft?
Was der einen Freud, ist der anderen aber vielleicht Leid, denn die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen könnte unter Umständen zu einer Beschneidung der bisherigen Handhabe für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen führen. Dies jedenfalls will man in Medienkreisen erfahren haben, unter Berufung auf Fraktionskreise. Diesen Informationen zufolge ist nämlich ein „Tauschgeschäft“ geplant, so dass die Länder das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch mittragen.
Dies würde aber vor allem die treffen, die bereits vor einiger Zeit ihre eigenen vier Wände entsprechend wärmegedämmt haben. Die genaue Ausgestaltung des CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist allerdings noch unklar. Es gibt Gerüchte darüber, dass Handwerkerrechnungen künftig nur noch absetzbar sein, wenn der Arbeitslohn auf Handwerkerrechnungen mehr als 300 Euro beträgt.
Diverse Medien, wie die „Süddeutsche Zeitung“, werden da noch konkreter. Sie berichten, dass im Gespräch ist, die Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen pauschal von 20 Prozent auf 15 Prozent zu verringern. Grund für die Spekulationen ist, dass es aus Koalitions- und Regierungskreisen widersprüchliche Aussagen gab, ob denn dieses „Tauschgeschäft“ vom Tisch sei oder nicht. Dabei hat die CSU gegen die Kürzung des Handwerkerbonus bereits Widerstand angekündigt.
Lob von der Energiebranche
Die Energiebranche begrüßte jedenfalls die Entscheidung der Bundesregierung eine Förderung einzuführen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Seit Jahren hatten sich dafür viele Branchenverbände stark gemacht. Erwartet werden nun positive Konjunkturimpulse. Und die könnten wirklich sehr hoch ausfallen. Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) prognostizierte Investitionen im Privatsektor von bis zu 40 Milliarden Euro. Er verschwieg dabei aber auch nicht, dass es zunächst eine Durststrecke geben wird.
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Denn es müssen schließlich noch einige Hürden überwunden werden. Die Befürchtung ist vor allem, dass wenn die Einigung mit den Ländern noch eine Weile dauern sollte, besteht die Gefahr, dass sich die potenziellen privaten Sanierer wieder in eine abwartende Haltung begeben. Diese Erfahrung musste man leider machen, als im Dezember 2012 eine im Juni 2011 beschlossene Gesetzesinitiative der Bundesregierung im Bundesrats gescheitert war, was den Sanierungsmarkt regelrecht gelähmt hatte.
Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 können Sie hier nachlesen (pdf; 1.34 MB).
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