Bundesregierung beschließt weitere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, welche die Regelungen des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) anpasst. Das KWKG erfüllt damit in Zukunft die Vorraussetzungen für die „beihilferechtliche Genehmigung“, die von der Europäischen Kommission erteilt werden muss.
Die Bundesregierung plant, den CO2-Ausstoß weiter deutlich zu verringern und dadurch die Energiewende zu beschleunigen. Ein wichtiger Bereich ist dabei die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), deren Erforschung, Ausbau und Nutzung forciert werden soll. Das Bundeskabinett hat dazu eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Der Entwurf passt die Regelungen des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) sowie zur Eigenversorgung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an und verankert zugleich die mit der Europäischen Kommission erreichte Verständigung zu behilferechtlichen Fragen.
Änderungen des KWKG
Für die nachhaltige Energieversorgung in Deutschland stellt die Kraft-Wärme-Kopplung einen wichtigen zentralen Baustein dar, obwohl die Bundesregierung zuletzt das 25-Prozent Ziel bei der KWK gestrichen hatte. Die jüngste Novelle des KWKG trat zum 01. Januar 2016 in Kraft. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf bietet die Gewähr, dass das KWKG die Voraussetzungen für die beihilferechtliche Genehmigung, die von der Europäischen Kommission erteilt werden muss, erfüllt.
Zwei wichtige Maßnahmen des KWKG sind besonders hervorzuheben. Zum einen werden KWK-Anlagen genau wie Erneuerbare Energien-Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 50 Megawatt nur noch dann gefördert, sofern sie sich in einer Ausschreibung erfolgreich durchsetzen. Dadurch sind sowohl eine optimalere Mengensteuerung als auch eine bessere Planbarkeit gegeben. Die Kosteneffizienz wird im Rahmen der Förderung ebenfalls erhöht. Weiterhin wird die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 nun auch auf das KWKG übertragen.
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erzeugen sowohl Strom als auch Wärme in einem einzigen Prozess. Dies trägt dazu bei, dass eine deutlich geringere Brennstoffmenge benötigt wird und auch weniger CO2 entweichen kann. Vor allem die KWK-Kraftwerke erbringen damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausstoß dieser Gase in Deutschland bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren.
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