Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau verzeichnet große Nachfrage
Das Bundesprogramm „Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau“ verzeichnet eine große Nachfrage. Zwei Drittel der für 2016 vorgesehenen Fördergelder wurden bereits beantragt. Wir zeigen für welche Bereiche die Fördergelder in Anspruch genommen werden und was zu tun ist um selbst noch von den insgesamt 15 Millionen Euro Fördergeldern zu profitieren.
Das am 01. Januar 2016 in Kraft getretene „Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ scheint ein voller Erfolg zu werden. Allein in den ersten sieben Monaten seien laut einer Mitteilung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 350 Förderanträge eingegangen. Etwa zwei Drittel der für 2016 vorgesehenen Fördergelder wurden mittlerweile beantragt. Besonders gefragt sind Zuschüsse zur Energieberatung, zu Milchvorkühlern, Ventilatoren sowie Dämmsystemen.
Nun ziehen die BLE und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine erste Zwischenbilanz. Landwirte und Gärtner haben bisher 9 Millionen Euro an Fördermitteln beantragt, insgesamt stehen im Jahr 2016 Gelder in Höhe von 15 Millionen Euro bereit.
In der Landwirtschaft sowie im Gartenbau gibt es nach Meinung des BWL-Präsidenten Hanns-Christoph Eiden noch „ein großes Energieeinsparpotenzial“. Um so erfreulicher ist es nach Meinung Eidens, dass mittlerweile viele Landwirte und Gartenbauer das Förderprogramm in Anspruch nehmen und dieses „den Bedarf in der Praxis trifft“.
Die Zahlen im Überblick
Bis zum 31. Juli 2016 sind bei der BLE insgesamt 350 Förderanträge eingegangen. In 137 Fällen wurden Zuschüsse für eine betriebsindividuelle Beratung beantragt. Innerhalb dieser Beratung werden den Landwirten und Gartenbauunternehmen Energieeinsparmöglichkeiten aufgezeigt und zugleich unter wirtschaftlichen Aspekten Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Zuschüsse können bei bis zu 80 Prozent der Beratungskosten liegen.
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Ein weiterer großer Posten ist die Förderung von 27 Neubauten. Zu diesen gehören beispielsweise Gewächshäuser und Kühlhallen.
Weiterhin wurden mehr als 180 Zuschüsse für den Austausch von Ventilatoren oder Motoren, für den Einbau von Frequenzumrichtern, die Installation von Milchvorkühlern sowie für die Verbesserung der Wärmedämmung beantragt.
Unternehmen, die ihre Beleuchtung auf LED umstellen möchten, können noch bis zum 31. Dezember 2016 entsprechende Anträge bei der BLE einreichen. Bei allen anderen Maßnahmen können die Förderanträge noch bis zum Ende des Jahres 2018 eingereicht werden, es sei denn, die für das jeweilige Jahr bereitgestellten Fördermittel sind früher aufgebraucht.
Fördermittel rechtzeitig beantragen
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