KfW-Bank verbessert Förderkonditionen bei Umstieg auf Erneuerbare Energien
Wer es plant auf Erneuerbare Energien umzusteigen, kann seit dem 22.03.2016 auf verbesserte Förderkonditionen der KfW-Bank zugreifen. Die Förderbank aber fördert nicht nur die Anschaffung der z.B. neuen Heizungsanlage. Mit dem richtigen Know-How lassen sich auch Kosten in anderen Bereichen über die Fördertöpfe geltend machen, wie dieser Artikel zeigt.
Seit dem 22. März 2016 gibt es für zahlreiche KfW-Förderprogramme neue Konditionen. Diese können beispielsweise für die energetische Gebäudesanierung in Anspruch genommen werden. Vor allem der Austausch der Heizungsanlage wird gefördert, sofern ein Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgt.
Die Bundesregierung hat ein ehrgeiziges Programm aufgelegt, denn bis zum Jahr 2050 will sie erreichen, dass der Energiebedarf der in Deutschland stehenden Gebäude um etwa 80 Prozent sinkt. Aus diesem Grund hat die staatliche KfW-Bank die energetische Sanierung und den Neubau von Immobilien mit insgesamt drei Milliarden Euro unterstützt.
Hausbesitzer bzw. Bauherren sollten KfW-Förderprogramme nutzen
Im Rahmen des Programmes „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)“ gewährt die KfW-Bank beispielsweise nunmehr zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist allerdings, dass die Modernisierung der Heizung durch eine Umstellung auf Erneuerbare Energien erfolgt. Aber auch für weitere Sanierungsmaßnahmen werden zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro vergeben. Zugleich können Kreditnehmer unter gewissen Voraussetzungen auch von einem Tilgungszuschuss in Höhe von derzeit bis zu 27.500 Euro profitieren.
Bei Mehrfamilienhäusern kann sich auch eine Gesamtsanierung lohnen, denn die Höhe der KfW-Förderung ist von der Anzahl der Wohneinheiten abhängig. Eine Übersicht über sämtliche Förderprogramme zur Sanierung von Bestandsimmobilien finden Sie auf der Webseite der KfW-Bank, auf unserer Website (siehe Navigation oben) oder auf Anfrage bei unserem Energieberater, die Ihnen das Stellen Ihrer persönlichen Fragen ermöglicht und daher die schnellste und effektivste Informationsquelle bietet.
Wirtschaftlichkeit muss beachtet werden – zusätzliche BAFA-Förderung möglich
Natürlich muss bei der Sanierung auch die Wirtschaftlichkeit bedacht werden. Wer sich für eine neue Heizungsanlage entscheidet, die mit erneuerbaren Energien arbeitet, hat unter Umständen auch Anspruch auf einen weiteren Zuschuss des BAFA. Informationen dazu erhalten Sie auch in diesem Fall von Ihrem Energieberater.
Das Beste: Auch die Kosten für den Energieberater – beispielsweise im Rahmen der Erstellung einer Ist-Analyse und der Baubegleitung – werden ebenfalls von der KfW bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 50 Prozent bzw. maximal 4.000 Euro. Auch hier empfiehlt es sich für den Einstieg uns persönlich anzurufen (03691 – 24902-0) oder eine Nachricht zu schreiben.
Maßgeblich für die Förderung ist der Energieverbrauch des Gebäudes, welches entsprechend den Kriterien der Energieeinsparverordnung saniert oder errichtet worden ist. So liegt der Energiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 55 nur noch bei 55 Prozent.
Seit dem 1. April 2016 werden Häuser, die dem Standard eines Effizienzhauses 70 entsprechen und erst zu diesem Zeitpunkt errichtet werden, nicht mehr gefördert. Weiterhin förderfähig sind Neubauten, die entsprechend den Effizienzhaus-Standards 55, 40 oder 40 Plus erbaut werden. Bei Bestandsimmobilien werden hingegen sowohl Einzelmaßnahmen mit bis zu 50.000 Euro und die komplette Sanierung mit bis zu 100.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit unterstützt.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!